Gesetz.sh
K_RSCHAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk
§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Kürschner/Kürschnerin wird staatlich anerkannt.