Gesetz.sh
JUDDENKMSTIFTG

Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
§ 12 Dienstsiegel

Die Stiftung führt ein Dienstsiegel mit einer besonderen Form des Bundesadlers und der Umschrift „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“.