Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Fachliche Sachbearbeitung“,
- 2.
- „Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“ sowie
- 3.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.