Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ werden folgende Prüfungsbereiche geprüft:
- 1.
Rechtsbewusstes Handeln nach
§ 9,
- 2.
Betriebswirtschaftliches Handeln nach
§ 10,
- 3.
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung nach
§ 11 und
- 4.
Zusammenarbeit im Betrieb nach
§ 12.