(1) Mit jedem Wahlvorschlag sind einzureichen
- 1.
- die Erklärung der Bewerber, daß sie der Aufnahme ihrer Namen in den Wahlvorschlag zustimmen,
- 2.
- die Bescheinigung der Handwerkskammer, daß bei den Bewerbern die Voraussetzungender Handwerksordnung vorliegen und
- 3.
- die Bescheinigung der Handwerkskammer, daß die Unterzeichner des Wahlvorschlags
(2) Die Bescheinigungen sind gebührenfrei auszustellen.