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HOLZBHMSTRV
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§ 8
HOLZBHMSTRV
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Holzbildhauer-Handwerk (Holzbildhauermeisterverordnung - HolzbhMstrV)
§ 8
(weggefallen)
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