Gesetz.sh
HOHESEEEINBRG

Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See (Hohe-See-Einbringungsgesetz)
§ 6 Verbrennungsverbot

Die Verbrennung von Abfällen oder sonstigen Stoffen auf Hoher See ist verboten.