Gesetz.sh
HOHESEEEINBRG

Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See (Hohe-See-Einbringungsgesetz)
§ 13 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.