Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist zuständige externe Meldestelle für
- 1.
- Meldungen, die von § 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst werden, einschließlich Meldungen, die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes betreffen,
- 2.