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HALBLSCHG
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§ 28
HALBLSCHG
Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz - HalblSchG)
§ 28
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. November 1987 in Kraft.
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Quelle