Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
GVIDVDV_2025
/
§ 55
GVIDVDV_2025
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (GVIDVDV)
§ 55
Laufbahnprüfung
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L