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GTDBWVAPRV
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§ 9b
GTDBWVAPRV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (GtDBWVAPrV)
§ 9b
Bestandteile des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil und
2.
einem mündlichen Teil.
J
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