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GSIAUSBV
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§ 2
GSIAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration und zur Elektronikerin für Gebäudesystemintegration* (Gebäudesystemintegratorausbildungsverordnung - GSIAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
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