Gesetz.sh
GOT_2022

Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT)
§ 6 Verbot von Doppelbewertungen

Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.