Gesetz.sh
GNTDBWVVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
§ 63 Ordnung der Hochschule zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren

Näheres zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren regelt die Hochschule in einer Ordnung.