Gesetz.sh
GNTDBWVVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
§ 39 Bestandteile der Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit besteht aus
1.
der Bachelorthesis und
2.
der Verteidigung der Bachelorthesis.