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GNTDBWVVDV
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§ 39
GNTDBWVVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
§ 39
Bestandteile der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit besteht aus
1.
der Bachelorthesis und
2.
der Verteidigung der Bachelorthesis.
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