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GNTDBWVVDV
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§ 23
GNTDBWVVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
§ 23
Durchführungsort der Fachmodule
Die Fachmodule werden an der Hochschule durchgeführt.
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