Gesetz.sh
GKRIMDVDV_2020

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
§ 29 Bestandteile der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit besteht aus
1.
der Thesis und
2.
der Verteidigung der Thesis.