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GIMEDAUSBV
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§ 2
GIMEDAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien * (Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung - GiMedAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
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