(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2010 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Die §
§ 6, 20 Abs. 3, die §
§ 23 und 24 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(3)
§ 5 tritt am 1. Februar 2011 in Kraft.
(4)
§ 7 Abs. 3 tritt am 1. Februar 2012 in Kraft.