Die Löschung des Gebrauchsmusters nach
§ 15 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich zu beantragen. Der Antrag muß die Tatsachen angeben, auf die er gestützt wird. Die Vorschriften des
§ 81 Abs. 6 und des
§ 125 des Patentgesetzes gelten entsprechend.