Gesetz.sh
GDBNDVERFSCHVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV)
§ 54 Diplomarbeitsordnung

Die formalen Anforderungen an die Diplomarbeit regelt die Hochschule in einer Diplomarbeitsordnung.