Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
GBWIEDERHV
/
§ 17
GBWIEDERHV
Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden
§ 17
Die Verordnung tritt am 15. August 1940 in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle