Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
GARTMSTRV
/
§ 10
GARTMSTRV
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin
§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle