(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile
- 1.
- Warenkunde und Dienstleistungen,
- 2.
- Kundenberatung und Verkauf,
- 3.
- Markt und Betrieb.
(2) Die Prüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 praktisch, schriftlich und mündlich durchzuführen.