Gesetz.sh
GAFG

Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG)
§ 10 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.