Gesetz.sh
G_LOGFACHWBAPROFV

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik oder Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics (Güterverkehr-und-Logistik-Fachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung - GüLogFachwBAProFV)
§ 15 Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.