Gesetz.sh
FSV

Verordnung über die Voraussetzungen für die Stillegung von Flächen bei Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte oder einer Produktionsaufgaberente (Flächenstillegungsverordnung - FSV)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.