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FRHFDEG_DUG
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§ 4
FRHFDEG_DUG
Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes
§ 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des seiner Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
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Quelle