Gesetz.sh
FRG_15V_NDV_4

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
§ 4 

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 in Kraft.