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FRG_15V_NDV_4
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§ 4
FRG_15V_NDV_4
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 in Kraft.
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