Gesetz.sh
FRG_15V_NDV_3

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
§ 4 

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1975 in Kraft.