Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
„Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach
§ 4,
- 2.
„Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach
§ 5,
- 3.
„Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache“ nach
§ 6,
- 4.
„Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache“ nach
§ 7.