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FLGLASTECHAUSBV
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§ 2
FLGLASTECHAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin * (Flachglastechnologenausbildungsverordnung - FlGlasTechAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
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