Gesetz.sh
FISCHETIKETTG

Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen (Fischetikettierungsgesetz - FischEtikettG)
§ 10 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.