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FINTMECHAUSBV
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§ 2
FINTMECHAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin* (Fahrzeuginterieur-Mechaniker-Ausbildungsverordnung - FintMechAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
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