Gesetz.sh
FINSV

Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren (Finanzschlichtungsstellenverordnung - FinSV)
§ 4 Verfahrenssprache

Schlichtungsverfahren werden in deutscher Sprache geführt.