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FINAUSGLG1970DV_2
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§ 5
FINAUSGLG1970DV_2
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1970
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Quelle