Witwen und Witwer Landwirten nach § 1 Abs. 1 erhalten eine Produktionsaufgaberente, wenn
- 1.
- sie nicht wieder geheiratet haben,
- 2.
- 3.
- sie nicht Landwirte im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sind und
- 4.
- der verstorbene Ehegatte
- a)
- im Zeitpunkt des Todes Anspruch auf die Leistung hatte oder
- b)