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FEHRPENSANO
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§ 9
FEHRPENSANO
Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene
§ 9
Besteht Anspruch auf zwei Pensionen nach dieser Anordnung, wird nur die höhere gezahlt.
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