Gesetz.sh
FAHRSILEHRGZULV

Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt (Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung - FahrSiLehrgZulV)
§ 17 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.