Gesetz.sh
FACHBAUTISCHLPRV

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachbauleiter/Geprüfte Fachbauleiterin im Tischlerhandwerk
§ 10 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)