Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
EWRABKAV
/
§ 3
EWRABKAV
Verordnung zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle