Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt auf seiner Internetseite bekannt:
- 1.
- die zulässigen Dateiformate für und weitere technische Anforderungen an die nach den §§ 2 bis 4 eingereichten elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen,
- 2.
- die Einzelheiten der Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur am elektronischen Dokument sowie
- 3.
- weitere Angaben, die für die Übermittlung oder Einreichung nach den §§ 2 bis 4 erforderlich sind, um die Zuordnung und Weiterverarbeitung der elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen zu gewährleisten.