Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
ERSTANZV
/
§ 2
ERSTANZV
Verordnung über die Erstanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Erstanzeigenverordnung - ErstAnzV)
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle