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ERPWIPLANG_2025
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§ 7
ERPWIPLANG_2025
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 - ERPWiPlanG 2025)
§ 7
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Quelle