Gesetz.sh
ERPB_RGSCHG_2

Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (2. ERP-BürgschG)
§ 3 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.