Gesetz.sh
EMSLOTSV_2003

Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems (Ems-Lotsverordnung - Ems LV)
§ 16 Distanzlotsungen

Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Emden dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des Lotsenschiffes) lotsen; über diesen Bereich hinaus dürfen sie nicht lotsen.