Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei elektromagnetischen Feldern durch den Ausschuss nach
§ 21 der Betriebssicherheitsverordnung beraten.
§ 21 Absatz 5 und 6 der Betriebssicherheitsverordnung gilt entsprechend.