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ELEKZEUGNV
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§ 3
ELEKZEUGNV
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1978 in Kraft.
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Quelle