Gesetz.sh
ELEKMASCHBHWOAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung* (Elektromaschinenbauerausbildungsverordnung HwO - ElekMaschBHwOAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.